Der Deutsche Bundestag hat am 18.Juli 2009 ein neues Gesetz zum Umgang mit Patientenverfügungen beschlossen. Es soll zu einer Rechtssicherheit auf Seiten der Patienten/Patientinnen beitragen.
Nähere Informationen und den Gesetzesbeschluss im genauen Wortlaut finden Sie hier hier auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz.
Formulare zur persönlichen Vorsorge in nicht-einwilligungsfähigen Situationen.
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